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Das Bundestabakopfermahnmal
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                                                                          Inschrift am Tabakopfermahnmal (undatiert)


Während Volksvertretungen, welche den belästigenden Charakter von Tabakabgasen und durch Berauchung einhergehende Gesundheitsschädigung Ihrer BürgerInnen sehr Ernst nehmen und das Berauchen von gebäudenahen Luftmassen und Gebäudezuluft und folgerichtig auf Freiflächen reglementieren, reduziert die Bundesregierung und die angeschlossenen Forschungseinrichtungen, wie das DKFZ die Gesundheitsbelastung seit Jahr (-zehnt)en auf die Innenräume von Gaststätten.



Nicht nur thermische Gesetzmässigkeiten führen zu einer Belästigung durch Tabak-Abgasschwaden.

Durch architektonische Maßnahmen  wie Markisen, Sonnenschirme, Paravents und  Pflanzkübel entsteht rauchbindende und -leitende Wirkung



Zugegeben, es sind schon unangenehme Situationen, wenn man da so in eindeutiger Absicht Mitmenschen fotografiert.

Sicherlich ist es aber unangenehmer, beraucht zu werden, bzw. sich auf den freundlichen Hinweis : "... Entschuldigung Sie bitte, Ihre Tabakschwaden sind  unangenehm..."
anhören muss: "...das ist hier erlaubt....!" 

Wir bitten um Verständnis, Hunderttausendfach wird in den Deutschen Medien der Raucher als der gedemütigte Konsument dargestellt, ohne dass eine sachgerechte Vermittlung der Unästhetik durch Berauchung dargestellt werden würde.  


Fotos oben und unten:

Gäste berauchen die Gastfläche und die Gebäudezuluft.






Interessant und grotesk wird die Situation in der warmen Jahreszeit, wenn moderne Fensterbautechnik das  grosszugige,ääääh.....sorry, grosszügige  Öffnen ganzer  Fassadenbereiche ermöglicht.       (Foto unten)


Da kann es passieren, dass Du "Deinem Nächsten" der da draussen "an der frischen Luft" raucht näher sitzt, als es Deinem Anspruch an die Naturbelassenheit des Atemstroms und Deiner Gesundheit Recht ist.

Und nicht zu vergessen: In diesem Gastronomiebetrieb arbeiten Menschen.
Die kriegen nicht nur die ein oder andere Schwade mit, sondern von jeder einzigen Zigarette.

Je nach baulicher Gegebenheit sitzt der (Be-) Raucher an frischerer Luft, als der Berauchte, da draussen ja unmittelbar frische Luft nachströmt und wenn die Tabakstange lediglich zum Festhalten dient, der  sog. "Nebenstromrauch" unmittelbar vom Eigendosierenden fortgetragen wird!



In einem Terrassenbereich, der grossflächig mit Sonnen- bzw. Regenschirmen überdacht ist, wird die belastete Atemluft  über weite Fläche Unbeteiligten zugeführt.

In witterungsunbeständigen Regionen, wie in diesem Beispiel, grenzen die Sonnenschirme auf der einen Seite direkt an die Hausfassade und sind zur Witterungsseite hin mit durchsichtigen Paravents abgegrenzt, um bewirtbare Fläche anzubieten, welche nicht vom sog. "Nichtraucherschutz"*-Gesetz reglementiert zu werden.




Leider werden Aschenbecher i.d.R. direkt vor dem Gebäudeeingang installiert, was dazu führt, dass auch der Tabakkonsum im Zugangsbereich erfolgt und damit zu einer Beschwadung der Gebäudezuluft führt.

TAV, die Initiative für Tabak-Abgas-Vermeidung definiert diese Gegebenheiten als Rauchtrichter oder auch als Rauchschleusen. (Smoke-Channel)







In Gebäuden entsteht eine Kaminwirkung, welche in der Gastronomie oder wie in diesem Falle einer Einkaufspassage durch die dort installierten Abluftanlagen noch verstärkt wird.

Der Tabakrauchkonsument geht i.d.R. davon aus, dass sich die Emmissionen in der Aussenluft auflösen.


(Die Zigaretten der beiden Damen sind graphisch hervorgehoben)














Auf einem Pi mal Daumen 1 Hektar grossen Gelände eines Einkaufsmarktes suchen Konsumenten ausgerechnet den Zugangs- / Gebäudezuluftbereich zum Berauchen auf.

Je nach Witterungslage bleibt die Rauchsäule unter dem Windfang gebunden und drängt sich die  Hinter- lassenschaft längst Entschwundener...












nach- folgenden Kunden auf.

Das gelbe Kreuz  ist der ungefähre Standort oben dargestellter
                                                                                                                                         Konsumation.



Hier die Zugangsebene zu den U-Bahnsteigen einer Deutschen Grossstadt, welche auch als Ladenpassage dient.

Während die Passanten in der unterirdischen Anlage nach Lust und Laune die übrigen Reisenden berauchen dürften waren die Gewerbetreibenden  und Beschäftigten der dortigen Läden seitens der Stadtverwaltung angewiesen, die Nikotinaufnahme an den Treppenaufgängen zu verrichten.

      (rauchfrei erst seit dem 22.Juli 2011, also ganze 10 Jahre, nachdem die Bundesgesetzgebung erstmalig    formaljuristisch das "Rauchen" an Arbeitsstätten in einer Verordnung aufgreift)




Die Architekur des U-Bahntunnels bringt es mit sich, dass sich je nach Witterung / Jahreszeitenwechsel eine horizontale Kaminwirkung der Luftströmung ausbildet.

Dieser Sog-Effekt lässt sich vergleichbar mit dem verheerenden Brand im Seilbahntunnel von Kaprun vergleichen, bei welchem etliche Menschen, welche sich in Strömungsrichtung entfernten und hunderte Meter entfernt vom Brandgeschehen von den giftigen Brandgasen eingeholt wurden.

Dies hat zur Folge, dass sich die Tabakabgase über die gesamte Anlage ausbreiten.



Die Verrichtung der Nikotinaufnahme in stark frequentierten Zugangsbereichen (hier S-Bahnhof in Berlin) führt nicht nur zur Beschwadung unbeteiligter Passanten und der Gebäudezuluft,



sondern bringt im witterungsgeschützten Bereich eine permanente Versiffung  gemeinschaftlich genutzter Infrastruktur mit sich.




Bitte bedenken Sie, innerhalb des Gebäudes befinden sich (arbeitende) Menschen, möchten Unbeteiligte unberaucht das Gebäude betreten und verlassen.

Empfehlung:

Die Kontamination von Atemluft mit den belästigenden und schädigenden Inhaltsstoffen vonTabakabgasen sollte abseits von frequentierten Passagen erfolgen, wo dem Rauch unmittelbar das Weite gesucht werden kann und die Beaschung Witterungseinflüssen ausgesetzt ist.



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